Nutzungsbedingungen

Haus- und Benutzungsordnung „Alte Schule Morsbach“

Hausanschrift: Schulstr. 15 , 85135 Morsbach Tel. 08423/985673

Wir bitten alle, diese Regeln zu befolgen, um sicherzustellen, dass auch die nachfolgenden Gäste an diesem Jugendübernachtungshaus Freude haben.

 

Nachtruhe ist von 22.00 bis 7.00 Uhr auf dem gesamten Gelände. Während dieser Zeit sind ruhestörende Tätigkeiten zu unterlassen.

Alle Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen haben die gleichen Rechte und Pflichten, ungeachtet ihrer Lebenssituation, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Religion. Deshalb dulden wir keinerlei extremistische, nationalistische, antidemokratische und rassistische Äußerungen und ahnden sie gegebenenfalls mit einem sofortigen Hausverbot bzw. Ausschluss von der Maßnahme. Bei Veranstaltungen behalten wir uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu Veranstaltungen zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

 Jede/r Benutzer/in des Jugendfreizeitgeländes erkennt Haus- und Benutzerordnung an. „Sicherheitshinweise und Verhalten in Notfällen“ im Aushang gegenüber des Büros sind zu beachten.

 

Außenanlagen

Im gesamten Bereich des Jugendübernachtungshauses ist Sauberkeit und Ordnung zu halten, es gilt ein generelles Rauchverbot.

Fahrzeuge dürfen nur auf den befestigten Flächen parken. Jegliche Veränderungen an Bauten und Gelände der gesamten Anlage sind streng untersagt.

Es darf nur die ausgewiesene Feuerstelle benutzt werden. Unerlaubte Feuerstellen werden mit einer Schadensgebühr von mindestens 150,- € belegt. Es darf nur das vom KJR zur Verfügung gestellte oder mitgebrachte Holz in vernünftigen Mengen für Lagerfeuer verwendet werden. Die Feuerstelle ist nach Benutzung zu säubern.

Die Verkehrssicherungspflicht auf dem Hausgelände (insbesondere die Beseitigung von Schnee) obliegt dem jeweiligen Beleger/in für die gesamte Zeit seiner Belegung.

Haus

Im Gebäude sind Sauberkeit und Ordnung zu halten. Tierhaltung im Gebäude oder auf dem Gelände ist untersagt. Rauchen und offenes Feuer sind im Gebäude nicht gestattet.

Reinigungsmittel (wie Spül- und Wischmittel, Handschuhe u.ä.) sind von dem/der Mieter/in bei Selbstversorgung selbst mitzubringen. Reinigungsgeräte wie Besen, Schrubber und Scheuerlappen werden vom KJR gestellt und sind im Haus vorhanden. Bitte aus hygienischen Gründen die jeweiligen Zuordnungen der Reinigungsgeräte beachten.

Betten dürfen nur mit hauseigener Bettwäsche benutzt werden. Es dürfen im Haus keine Schlafsäcke verwendet werden. Hausschuhe sind mitzubringen, da der Übernachtungstrakt nicht mit Straßenschuhen betreten werden sollte.

Die Möblierung des Hauses darf nicht außerhalb des Gebäudes verwendet werden. Dafür stehen Biertischgarnituren zur Verfügung.

Beim Verlassen des Gebäudes innerhalb des Nutzungszeitraumes sind alle Fenster zu schließen sowie die Haustüren abzusperren.

Haftung

Die Benutzung des Jugendübernachtungshauses „Alte Schule Morsbach“ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kreisjugendring Eichstätt übernimmt keine Haftung für Schäden, die infolge und während der Benutzung entstehen. Werden Gäste von der Belegergruppe empfangen, so haftet die Vertragsgruppe mit ihre(r)m verantwortlichen Leiter/in als Gesamtschuldner/in für die durch die Besucher/innen entstandenen Schäden.

Bei Gruppen haftet der/die verantwortliche Gruppenleiter/in für das Einhalten der Benutzungs- und Hausordnung sowie für die ordnungsgemäße Benutzung des Jugendfreizeitgeländes und seiner Einrichtungen.

Beschädigungen oder Mängel sind umgehend dem Hausmeister zu melden. Verlorenes oder beschädigtes Geschirr wird der verantwortlichen Gruppe in Rechnung gestellt. Verursachte Schäden werden in jedem Fall auf Kosten des/der Beleger/in repariert bzw. beseitigt. Beschädigte Gegenstände müssen grundsätzlich zum Neupreis ersetzt werden.

Reinigung

Bei Abreise sind sämtliche Flächen von Verunreinigungen zu befreien, alle Abfalleimer und Behälter zu entleeren und alle benutzten Räume von der Gruppe zu reinigen.

Küche und Sanitärbereich sind gründlich zu kehren und feucht zu wischen.

 

Die anderen Räume und Gänge sind Besenrein zu hinterlassen und ggf. durch feuchtes Wischen von groben Verschmutzungen zu befreien. Die Toiletten sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen, Verschmutzungen jeglicher Art sind zu beseitigen.

Für Verschmutzungen jeglicher Art, die vom KJR Personal beseitigt werden müssen, werden dem Beleger die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

Umwelt

Abfall ist von der Gruppe, gemäß den gültigen Bestimmungen des Landkreises zu trennen und in den zur Verfügung gestellten Tonnen, gelben Säcken oder in Altglas-oder Metallcontainern zu entsorgen. Biomüll kann nach Absprache mit dem Hausmeister entsorgt werden.

Drehen sie beim Lüften der Räume bitte die Heizkörper herunter. So helfen sie die Heizkosten möglichst gering zu halten und schonen damit gleichzeitig unsere Umwelt.

Verstöße

Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen können die sofortige, fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben. Die Nutzungsgebühren für den gesamten Zeitraum werden in diesem Falle sofort fällig. Gerichtsstand für beide Vertragspartner/innen bei Streitigkeiten ist München.

Datenschutz

Der/die Mieter/in erklärt sich einverstanden, dass sein/ihr Name und seine/ihre Telefonnummer für den Fall von zeitlichen Überschneidungen mit anderen Beleger/innen an diese weitergegeben werden dürfen.

Verpflegung

In der gut ausgestatteten Küche ist alles Notwendige vorhanden. Nach Absprache mit der Geschäftsstelle kann auch Vollverpflegung als Serviceleistung gebucht werden. Die Küchenausstattung darf ausschließlich für Kochzwecke verwendet werden.

Alle nicht verbrauchten Lebensmittel sind bei der Abreise unbedingt wieder mitzunehmen.

Getränke

Getränke, mit Ausnahme von Tee und Kaffee, die während des Aufenthaltes im Jugendübernachtungshaus gebraucht werden, müssen vom Haus bezogen werden. Die Getränke (Säfte, Wasser, Cola, Spezi, Limo, Bier und Wein) werden in ausreichender Menge und zu günstigen Preisen abgegeben und nach Verbrauch in Rechnung gestellt.

 

Ihr Ansprechpartner in Morsbach ist unsere Hausbetreuung:

 Frau

Franziska Mögn                      oder               Kreisjugendring Eichstätt

Hofackerstr. 2                                                 Schönfelder Str. 16

85135 Morsbach                                             85132 Schernfeld

 

Tel.: 08423/987495                                          Tel. 08422/996330